Positionsbestimmung der Universitäten des Landes Baden-Württemberg in Bezug auf OZG, SDG und xHochschule
Think-Tank 04
Der Think-Tank 04 hat im August 2021 seine Arbeit beendet und das White Paper veröffentlicht.
Mit dem Online-Zugangsgesetz (OZG) hat der Gesetzgeber im August 2017 den digitalen Zugang zu den verschiedenen Verwaltungsleistungen für Bürger:innen und Unternehmen sowie ein strukturiertes Angebot dieser Online-Verwaltungsleistungen über einen Portalverbund definiert. Für Universitäten und Hochschulen sind dabei das Themenfeld Bildung mit der Lebenslage Studium sowie das Themenfeld Forschung & Förderung wichtig, aber auch Daten aus anderen Lebenslagen, etwa Schule. Neun OZG-Leistungen betreffen direkt den Hochschulbereich, alle Leistungen sind entsprechend der gesetzlichen Vorgabe bis Ende des Jahres 2022 vollständig digital anzubieten.Â
Das eigentliche OZG wird dabei durch verschiedene Maßnahmen begleitet; hier sind etwa das Single Digital Gateway auf EU-Ebene, die Umsetzungsprojekte XHochschule und Plattform für Internationale Studierendenmobilität (PIM), Erasmus Without Paper (EWP), European Student Card Initiative (ESCI) sowie der dringend notwendige Ausbau und Abgleich des Identitätsmanagements zu nennen. Die genannten Projekte bzw. Programme befinden sich momentan in sehr unterschiedlichen Stadien der Umsetzung.Â
Für die Universitäten des Landes Baden-Württemberg ergibt sich genauso wie für alle anderen Hochschulen die Notwendigkeit, bestehende interne Prozesse grundlegend anzupassen. Obwohl die Digitalisierung der betreffenden Prozesse bereits weit fortgeschritten ist, besteht ein großer und dringender Handlungsbedarf.Â
Alle diese Initiativen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Digitalisierung der Hochschulen. Um diesem zu begegnen, wollen die Universitäten in Baden-Württemberg gemeinsam eine Bestandserhebung vornehmen, Position zu den laufenden Aktivitäten in diesen Bereichen beziehen und ein bewusstes gemeinsames Vorgehen festlegen.
Um die wichtigen und notwendigen Vorgaben des OZG – und der verwandten Regelwerke – zu erfüllen, wird den Landesuniversitäten die Anpassung der internen Struktur durch Etablierung einer klaren internen Zuständigkeit mit zahlreichen Aufgaben sowie insbesondere die Vernetzung untereinander und mit den nicht universitären Hochschulen des Landes empfohlen. Hier sind die Rektorate und zuständigen Verwaltungsbereiche einzubinden und auch die interne Kommunikation für den Prozess der OZG-Umsetzung anzusiedeln.Â
Mit der Umsetzung des OZG (und den verwandten Vorgaben) wird zweifelsfrei die Digitalisierung an den Universitäten und Hochschulen weiter forciert. Beim OZG stehen Vereinfachungen und verbesserte Zugänge zu Verwaltungsabläufen für alle Nutzer:innen und nicht deren interne Optimierungen im Vordergrund. Für die gesamte Phase der Einführung mit den notwendigen Anpassungen und der Implementierung bedeutet OZG deshalb aber einen sichtbar erhöhten Aufwand. Dies betrifft sowohl die Fachabteilungen als auch den IT-Bereich. Hierfür entstehen in den nächsten Jahren signifikante Ressourcenanforderungen an den Universitäten und Hochschulen, die diese ganz wesentlich aus der vorhandenen Ausstattung bestreiten müssen.Â
Das White Paper ist unter http://dx.doi.org/10.18419/opus-11647 veröffentlicht und hier direkt abrufbar.Â